Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Fa. Getränkemarkt RiehleInh. Klaus Riehle
Eichgartenstr. 24
72768 Reutlingen- Sickenhausen
1.0 Allgemeines
1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfol-genden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB).
1.2. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB für künftige
Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich verein-
bart werden.
2.0 Angebot / Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabeeiner Bestellung zu verstehen.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder
durch die Ausführung zustande, je nachdem, welches Ereignis früher liegt.
3.0 Preise
3.1 Lieferungen, für die keine Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage derLieferung gültigen Preisen berechnet. Die am Tage der Fälligkeit gültige Mehrwert-
steuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Unsere Preise für Lieferungen verstehen sich einschließlich Verladung und
Transport zum Besteller, jedoch ohne Pfand für das Leergut und Paletten oder sons-
tige Verpackung.
3.3 Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt netto 100,00 €. Bei Bestellungen
unter diesem Wert erheben wir einen Mindermengenzuschlag, dessen Höhe wir nach
billigem Ermessen bestimmen.
4.0 Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
4.1 Die Bezahlung unserer Forderungen erfolgt bei Verbrauchern bar bei Liefe-rung. Bei Unternehmern kommt – wenn nichts anderes vereinbart wird – das Last-
schriftverfahren zur Anwendung; der Besteller ist verpflichtet, ggf. alle erforderlichen
Erklärungen zur Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens schriftlich abzugeben.
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Eichgartenstr.24 72768 Reutlingen- Sickenhausen
4.2 Wurde Zahlung durch Überweisung vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von
fünf Bankarbeitstagen ab der Lieferung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zah-
lung ist der Eingang auf unserem Konto maßgeblich. Längere Zahlungsziele bedür-
fen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen,
wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist; bei Verbrauchern ermäßigt sich der
Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Unsere Ansprüche auf Ersatz
eines tatsächlich höheren Schadens bleiben unberührt.
4.4 Rabatte oder Skonti können nur abgezogen werden, wenn dies in Textform
vereinbart wurde. Ein Skontoabzug setzt voraus, dass sämtliche Zahlungen aus dem
Auftrag innerhalb der Skontofrist bei uns eingehen.
4.5 Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder
von uns anerkannten Gegenansprüchen möglich.
4.6 Bleibt der Besteller länger als einen Monat mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen an den Besteller aus anderen
Aufträgen oder aus Abrufaufträgen nur noch gegen Vorauskasse auszuführen.
4.7 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.0 Liefertermine, Lieferfristen, Lieferverzug
5.1 Alle Bestellungen werden von uns im Rahmen des ordentlichen Geschäfts-gangs und während der üblichen Geschäftszeiten ausgeführt.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen von Arbeits-
kämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt höherer Gewalt
oder unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, wenn
solche Umstände nachweislich auf die Möglichkeit zur Einhaltung der Frist Einfluss
haben.
5.2 Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener
angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche auf Schadensersatz (einschl. etwaiger Folgeschäden) und Ansprüche auf
Aufwendungsersatz nach § 284 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn ein Fixge-
schäft wurde vereinbart oder der Besteller kann geltend machen, wegen des von uns
zu vertretenden Verzugs sei sein Interesse an der Vertragserfüllung entfallen. Der
Ausschluss gilt auch nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuwei-
sen ist.
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6.0 Gewährleistung
6.1 Wir sind bemüht, alle Getränke und Waren in einwandfreier Qualität zu liefern.Gibt es dennoch Grund zu Beanstandungen gilt:
a) für Verbraucher:
Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung geltend ge-
macht werden.
b) für Unternehmer:
Unternehmer haben die von uns gelieferte Ware sofort nach Eingang auf Qualitäts-
und Mengenmängel zu überprüfen und uns etwaige offensichtliche Mängel innerhalb
von drei Arbeitstagen zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach
Entdeckung zu rügen. Bei Unterlassen der rechtzeitigen Mängelanzeige in Textform
gilt die Ware als genehmigt. Den Besteller trifft die Beweislast für sämtliche An-
spruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Reklamationen von Fassbier in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlussfrist
von zwei Wochen geltend gemacht werden und nur, wenn die Rückgabe mit einer
Füllmenge von mehr als 50 % erfolgt.
6.2 Bei berechtigten und rechtzeitig vorgebrachten Beanstandungen leisten wir
Gewähr nach dem Gesetz.
Bei berechtigter Reklamation von Fassbier leisten wir nach unserer Wahl Ersatz ent-
weder durch Bierlieferung in Höhe der Rückgabemenge oder durch wertmäßige Gut-
schrift.
7. Leergut
7.1 Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und Bierfässer werden dem Besteller un-geachtet seiner Verpflichtung zur Entrichtung von Pfand nur leihweise zur Verfügung
gestellt.
7.2 Für Mehrwegflaschen, Kisten und Bierfässer erheben wir ein Pfandgeld nach
den jeweils bei uns gültigen Pfandsätzen. Das Pfandgeld wird in der Rechnung aus-
gewiesen und ist mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen.
7.3 Der Besteller ist zur Rückgabe des Leergutes (Paletten, Kisten, Mehrwegfla-
schen, Bierfässer) in einem ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Wir sind nicht
verpflichtet, aber berechtigt, mehr Leergut zurückzunehmen, als wir dem Besteller
geliefert haben.
7.4 Die Lieferung von Leergut an den und die Rücknahme von Leergut vom Be-
steller wird bei uns mengenmäßig erfasst. Der jeweilige Leergutsaldo wird auf den
Rechnungen ausgewiesen und gilt als genehmigt, wenn der Besteller nicht innerhalb
von 10 Tagen in Textform widerspricht. Bei Beendigung der Geschäftsverbindung
erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung; der Besteller hat uns fehlendes
Leergut mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich 20 % zum Ausgleich von neu für
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alt zu ersetzen; das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadensersatzanspruch ange-
rechnet. Übermengen werden dem Besteller mit den jeweils bei uns gültigen Pfand-
sätzen ersetzt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forde-rungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigen-
tum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die
Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Ge-
schäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm
jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterver-
kauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern, insbesondere den Eigentumsvorbe-
halt weiterzugeben.
8.3 Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehalts-
ware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an
uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Sofern ein Forderungsübergang nach den
bei der Weiterveräußerung getroffenen Vereinbarungen nicht möglich ist, ist der Be-
steller nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von uns zur Weiterveräu-
ßerung der Vorbehaltsware berechtigt. Dies gilt auch, wenn die Forderung aus der
Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung einzustellen ist. Unabhängig davon,
ob die Weiterveräußerung in diesem Fall widerrechtlich oder mit unserer Zustimmung
erfolgt, tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch auf ein Saldoguthaben in Höhe
des Fakturenwertes an uns ab.
8.4 Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Besteller
zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber
nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Bei einer wesentlichen Verschlech-
terung der Vermögenslage des Bestellers – insbesondere mit einem Antrag auf Er-
öffnung des Insolvenzverfahrens - erlischt das Einziehungsrecht.
Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben an
uns zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Auf unser Verlangen
hat der Besteller jederzeit, d.h. auch wenn er selbst zum Einzug berechtigt ist, uns
eine von ihm unterzeichnete Abtretungsanzeige auszuhändigen.
9. Beschwerden Streitschlichtung
Um Streitigkeiten mit Verbrauchern beizulegen, sind wir bereit, an einem Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständi-
ge Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
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10.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für alle Zahlungen und für Nacherfül-lungsansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens in Reutlingen.
11.2 Rechtsstreitigkeiten sind bei dem für uns zuständigen Gericht durchzuführen,
sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts
ist.
Stand Juni 2021 – V2
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